Von unseren Rentner wird Solidarität im Gesundheitswesen verlangt,warum?

Krankenkassen müssen für Eltern von Ausländern in deren Heimat zahlen

Behandlung in der Türkei und auf dem Balkan – Deutsche benachteiligt

Deutsche Krankenversicherungen müssen für Familienmitglieder ausländischer Arbeitnehmer die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen bezahlen – selbst wenn diese gar nicht in Deutschland wohnen, sondern in ihrem Heimatland. Das gilt sogar für viele Eltern von in Deutschland krankenversicherten Ausländern aus der Türkei und den Nachfolgestaaten Jugoslawiens.

Diese bisher weithin unbekannte Ausweitung der kostenlosen Mitversicherung wurde in dieser Woche vom Parlamentarischen Staatssekretär Franz Thönnes (SPD) aus dem Bundesgesundheitsministerium auf Grund einer Anfrage der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU) enthüllt.

Im Namen der Bundesregierung bestätigte der Staatssekretär: In der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro lebende Eltern eines in Deutschland krankenversicherten ausländischen Arbeitnehmers haben Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung. Der Kreis der Anspruchsberechtigten richte sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen. Grundlage seien, so Thönnes, ein deutsch-türkisches Abkommen vom 30. April 1964 sowie ein deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12. Oktober 1968.

Frau Steinbach fordert jetzt, diese Bevorzugung ausländischer Familieangehöriger in der kostenlosen Mitversicherung deutscher Krankenkassen abzuschaffen: “Deutschen Krankenversicherten ist die Einbeziehung von Eltern in die Familienmitversicherung verwehrt.” Bei Deutschen dürften nur Ehegatten, Lebenspartner und Kinder beitragsfrei in die Familienversicherung aufgenommen werden.

So funktioniert laut Thönnes die Hilfe: Die in den erwähnten Staaten lebenden Familienangehörigen erhalten im Krankheitsfall zunächst Leistungen der Krankenversicherung des Wohnsitzstaates. Die Kosten werden anschließend von der deutschen Versicherung erstattet. Das geschehe je Familie in monatlichen Pauschbeträgen, die jährlich vereinbart würden. Die Eltern eines Versicherten seien anspruchsberechtigt, wenn sie im Wohnsitzstaat nicht selbst auf Grund einer eigenen Versicherung oder der Versicherung einer anderen Person leistungsberechtigt sind und der Versicherte ihnen gegenüber unterhaltspflichtig ist. In der Türkei habe sich der vereinbarte Monatspauschbetrag für die Betreuung einer Familie 1999 auf umgerechnet 17,75 Euro belaufen. Wohnten die Angehörigen in Deutschland, ist es erheblich teurer. Die Gesamtsumme, wie viel die deutschen Krankenkassen jährlich auf Grund dieser Regelungen in das Ausland zahlen, nannte der Staatssekretär nicht.

Nach Ansicht von Frau Steinbach muss diese Ungleichbehandlung “im Zuge der Umstrukturierung des Gesundheitswesens für ein Sparprogramm beseitigt werden”. Staatssekretär Thönnes betont dagegen, die Bundesregierung plane “insoweit” keine Änderung der Abkommen mit der Türkei und des ehemaligen Jugoslawien.

Außerdem kritisiert Frau Steinbach, dass die Bundesregierung das Gesamtvolumen für diese Versicherungsausgaben verschweigt: “Die Zahlen müssen auf den Tisch.”
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3 Kommentare zu “Von unseren Rentner wird Solidarität im Gesundheitswesen verlangt,warum?”

  1. unknown sagt:

    wieder mal so eine scheiße…
    als deutscher ist man doch in deutschland der arsch.
    dieses land ist doch verrrückt, das gibts doch nirgendwo sonst.
    bei solchen sachen könnte ich immer vor wut platzen.

  2. Rock'n'RollHeart sagt:

    So viel war es also der Bundesrepublik Deutschland in den 60er Jahren Wert, junge, kräftige Menschen aus dem Ausland für die Drecksarbeiten zu gewinnen, die hier damals kein Deutscher machen wollte. Und damit auch das Sozialgefüge in diesen Ländern zu stören.
    Jetzt müssen wir eben für die deutsche Überheblichkeit während der “Wirtschaftswunderzeit” geradestehen.

    Gruß aus Braunschweich
    Johannes

  3. creamcheeseX sagt:

    die sozialversicherungssysteme müssen für vieles herhalten, es heisst heute noch, dass die einheit über die rentenversicherung finanziert wurde. es gibt über alle bereiche viele beispiele, wie sachfremde leistungen einfach dem kollektiv der versicherten aufgebürdet werden, die keine wirkliche kontrolle über die verwendung ihrer beiträge haben und auch keine lobby.

    das trifft übrigens deutsche wie nichtdeutsche prämien-einzahler. nicht jeder ausländer hat mittellose eltern in der heimat, die hier am sozialtropf hängen.

    es ist kein geheimnis, dass neoliberale politiker – dazu rechne ich parteiübergreifend auch sozialdemokraten und teile der grünen – das erklärte ziel haben, die sozialversicherung so zu privatisieren. da werden solche schieflagen entweder vorsätzlich erzeugt oder billigend in kauf genommen.

    mich wundert in dieser beziehung nur noch, wie still solche fakten in der bevölkerung hingenommen werden. aber auch das ist wohl teil des systems.

    cx

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